Hauptverein | Tennisabteilung | |||
Jahresbeitrag | Beitragsgruppe | Jahresbeitrag | Arbeitsausgleich ** | |
Einzelpersonen ab dem Jahr nach ihrem 18. Geburtstag |
40 € (Ü65 20 €) | 1 | 70 € | 55 € |
Familien ohne/mit Kindern * ein Elternteil mit Kindern * (jeweils günstigste Berechnung) |
85 € | 2 | 110 € | Summe der Arbeitsausgleiche der Einzelpersonen (BG 1, 3, 4) maximal 110 € |
Kinder inklusive dem Jahr mit dem 14. Geburtstag |
20 € | 3 | 35 € | 0 € |
Jugendliche inklusive dem Jahr mit dem 18. Geburtstag |
20 € | 4 | 50 € | 30 € |
Auszubildende, Schüler, Studenten, Referendare, Bundesfreiwilligendienst Bis 31. März des lfd. Jahres schriftlicher Nachweis an den Kassenwart erforderlich, sonst Erwachsenenbeiträge! |
20 € | 4 | 50 € | 30 € |
Passive Einzelpersonen | regulärer Beitrag | 6 | 25 € | 0 € |
* | Als Kind im Rahmen einer Familienmitgliedschaft wird berücksichtigt, wer als Einzelperson der Beitragsgruppe 3 oder 4 zugehörig wäre. |
** | Der Arbeitsausgleich wird bei entsprechendem Arbeitseinsatz im jeweiligen Jahr rückvergütet. Anrechnung: a) Beitragsgruppe 1 und Erwachsene/Elternteile einer Familie (BG 2) 11 €/Std. b) Beitragsgruppe 4 und Kinder einer Familie (BG 2), die einzeln BG 4 zugehörig wären, 6 € /Std. |
Schlüsselpfand:
25 €
Gastspieler:
Die Mietgebühr eines Tennisplatzes für Nichtmitglieder beträgt 14 € / Stunde / Platz. Der Beitrag ermäßigt sich auf 7 €, wenn mit einem Abteilungsmitglied gespielt wird.
Das Geld ist vor Spielbeginn im beschrifteten Umschlag in den Briefkasten am Tennishäuschen einzuwerfen. Umschläge liegen aus.